Enttäuschung und Verwunderung hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Entgelte für Zugangselemente zum VDSL-Netz der Deutschen Telekom AG beim VATM ausgelöst. „Die zuständige Beschlusskammer hat die von der Telekom beantragten Mondpreise erheblich gekürzt, dennoch liegen die Entgelte immer noch deutlich zu hoch“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Klage der Deutschen Telekom AG (DT AG) gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise stattgegeben.
Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) weist neuerliche Aussagen des ARD-Vorsitzenden zur Digital- und HDTV-Strategie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf zurück. Die Forderung nach einer kostenlosen Kabeleinspeisung der Programme ist ein unzulässiger Eingriff in etablierte Geschäftsmodelle privater Kabelunternehmen.
Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DTAG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte der Vodafone AG & Co. KG (Vodafone) bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der DT AG und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt.
„Mit seiner Entscheidung zu den Schaltverteilern hat das Verwaltungsgericht Köln den Weg für den Breitbandausbau auf dem Lande weiter geebnet“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil der Kölner Kammer im Eilverfahren. Sie hat einen Antrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur zurückgewiesen, nach der die DTAG den Wettbewerbern so genannte Schaltverteiler zur Verfügung stellen muss. Bei den Schaltverteilern handelt es sich um einen neuen Zugangspunkt zum Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger.
Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) veröffentlicht. Danach ist weiter von einem einheitlichen bundesweiten Markt für Breitbandanschlüsse auszugehen. Außerdem stellte die Behörde klar, dass die von ihr betrachteten Märkte auch die VDSL-Infrastruktur umfassen. Damit werden jetzt auch Hochgeschwindigkeitszugänge vollständig dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse zugeordnet und unterliegen grundsätzlich der Regulierung. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Sicherung der Vielfalt im deutschen Telekommunikationsmarkt.
Im Jahre 2005 konnte die Telekom in den Koalitionsverhandlungen „Regulierungsferien“ durchsetzen. Jetzt üben die Lobbyisten des Bonner Unternehmens wieder Druck auf die laufenden Koalitionsverhandlungen aus und gehen einen Schritt weiter: Der Ex-Monopolist will nicht nur Ferien von der Regulierung, sondern möglichst kurzfristig ganz aus der Regulierung der Bundesnetzagentur entlassen werden.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. appelliert an die neue Bundesregierung, an den Zielen des Breitbandausbaus festzuhalten und die Regulierung dieses für die Wirtschaftsentwicklung des Landes unverzichtbaren Industriesektors nicht abzuschwächen. Die Koalitionsfraktionen diskutieren derzeit Änderungen bei der Regulierung des Telekommunikationssektors.