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	<title>Fastpath.de &#187; Bundesnetzagentur</title>
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	<description>Infos rund um Fastpath, DSL und Kabel</description>
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		<title>Vereinbarte Netzkooperation zwischen Telekom und NetCologne</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 09:57:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sebastian</dc:creator>
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		<description><![CDATA[NetCologne und die Telekom wollen sich in Zukunft die gegenseitige Netznutzung für schnelle Internetanschlüsse ermöglichen. Darauf haben sich beide Unternehmen geeinigt. Die Telekom will dafür die Glasfaseranschlüsse von NetCologne nutzen, die bis zu den Häusern reichen (Fibre to the Building, FttB).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>NetCologne möchte im Gegenzug VDSL-Anschlüsse der Telekom (<a href="/links/?nr=15"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="www.telekom.de"  >www.telekom.de</a>) in gemeinschaftlichen Versorgungsgebieten in Nordrhein-Westfalen mieten. Basis der Endkunden-Angebote soll ein Bitstream-Access-Produkt sein. Kunden können so bei den Unternehmen schnelle Internetanschlüsse buchen, die auf der Infrastruktur des jeweils anderen basieren.</p>
<p>&#8220;Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für die weitere Marktentwicklung. Wir sind stolz darauf, als erstes Unternehmen in Deutschland eine solche Einigung mit der Telekom geschlossen zu haben&#8221;, sagt Dr. Hans Konle, Sprecher der NetCologne-Geschäftsführung. Niek Jan van Damme, Telekom-Vorstand für das Deutschland-Geschäft ergänzt: &#8220;Durch die gegenseitige Nutzung der Infrastruktur wird der Ausbau schneller rentabel, weil die Netze gemeinsam besser ausgelastet werden.&#8221;</p>
<p>Durch die Verpflichtung der Vertragsparteien, Anschluss-Kontingente abzunehmen, werden attraktivere Konditionen für die Vorleistungen ermöglicht. Sowohl die Bundesnetzagentur als auch das Bundeskartellamt werden über die Vereinbarung informiert. Die Bundesnetzagentur muss die Preisgestaltung für die Vorleistungen genehmigen. Beide Unternehmen möchten ähnliche Vereinbarungen auch mit anderen Wettbewerbern schließen.</p>
<p>Möglich wurde die Übereinkunft auch deshalb, weil sich die Branche zuvor im NGA-Forum der Bundesnetzagentur auf technische Details für Vorleistungsprodukte in Glasfasernetzen geeinigt hatte. Jetzt haben zwei Unternehmen erstmals eine Vereinbarung über die kommerziellen Rahmenbedingungen erzielt. Die Telekom wird auf Basis dieser Einigung einen so genannten Layer-2-Bitstromzugang bei NetCologne anmieten.</p>
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		<title>Telekom bringt schnelles mobiles Internet zuerst in den Osten</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 08:13:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nur wenige Wochen nach Abschluss der bislang größten deutschen Frequenzversteigerung startet die Deutsche Telekom in diesem Sommer den Netzausbau im Mobilfunk mit der neuen Mobilfunktechnologie LTE (Long Term Evolution). Sie soll den Kunden eine noch bessere Breitbandversorgung ermöglichen. Zudem trägt sie dazu bei, bisher unterversorgte Gemeinden in Deutschland, sogenannte weiße Flecken, an das schnelle Internet anzuschließen. Der Netzaufbau der neuen Mobilfunktechnologie LTE startet im Osten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Wir gehen mit Riesenschritten Richtung Gigabit-Gesellschaft und wir leisten einen wichtigen Beitrag die digitale Spaltung zu überwinden&#8221;, sagt Vorstandsvorsitzender René Obermann. &#8220;Wir haben vor wenigen Wochen neue Frequenzen ersteigert. Nun starten wir die Nutzung mit einem bundesweiten Netzaufbau. Die ersten Basisstationen werden in den neuen Bundesländern installiert.&#8221;</p>
<p>Mehr als 1000 Orte ohne Zugriff auf das schnelle Internet sollen bis Jahresende mit <a href="http://www.dsl-magazin.de/breitband/"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="Breitband"  rel="external">Breitband</a> erschlossen werden. Hiervon werden etwa 500 weiße Flecken mit LTE versorgt, die weiteren mit anderen Funk- oder Festnetztechnologien wie UMTS oder DSL.</p>
<p>Erste LTE-Basisstationen werden in Kyritz und in Ziesar in Brandenburg eingerichtet. Die Deutsche Telekom (<a href="/links/?nr=15"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="www.telekom.de"  >www.telekom.de</a>) ist zuversichtlich, die Auflagen der Bundesnetzagentur vorfristig zu erfüllen. Danach sollen 90 Prozent der unterversorgten Orte bis 2016 an schnelle Breitband-Infrastruktur angeschlossen werden.</p>
<p>&#8220;Wir wollen so vielen Bürgern wie möglich einen schnellen Zugang zum Internet bieten. Es geht um die Eintrittskarten für die Gigabit-Gesellschaft. Das tägliche Miteinander basiert immer mehr auf dem Netz und schnellen Verbindungen&#8221;, sagt Obermann. Studien rechnen damit, dass der Datenverkehr im Mobilfunk in wenigen Jahren um den Faktor 60 zunimmt.</p>
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		<title>VATM kritisiert Entscheidung über VDSL-Entgelte</title>
		<link>http://www.fastpath.de/vatm-kritisiert-entscheidung-ueber-vdsl-entgelte-2502/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 12:53:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Enttäuschung und Verwunderung hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Entgelte für Zugangselemente zum VDSL-Netz der Deutschen Telekom AG beim VATM ausgelöst. „Die zuständige Beschlusskammer hat die von der Telekom beantragten Mondpreise erheblich gekürzt, dennoch liegen die Entgelte immer noch deutlich zu hoch“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„So liegen sowohl die für den Zugang zum Schaltkasten als auch zum Leerrohr festgelegten Preise immer noch bis zu drei Mal so hoch wie die Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung auf Basis von Wiederbeschaffungswerten. Das zeigen auch Berechnungen des Solon-Gutachtens im Auftrag eines Wettbewerbers. Zudem habe man – so der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth – bewusst die Wiederbeschaffungskosten zugrunde gelegt. Und das“, so Grützner, „obwohl laut EU und Verwaltungsgericht Köln die Berücksichtigung historischer Kosten bei bereits bestehender Infrastruktur sicherstellen soll, dass nicht künstlich hohe Preise festgesetzt werden.“</p>
<p>„Es ist nicht akzeptabel, wenn seitens des Behördenchefs verlautbart wird, die Bundesnetzagentur habe bewusst einseitig auf Wiederbeschaffungswerte abgestellt, um damit Anreize für effiziente Investitionen zu setzen“, kritisiert der VATM-Geschäftsführer. Die Wahl der Berechnungsmethode führe aber gerade dazu, dass sich Investitionen in bestimmte Geschäftsmodelle besser rechnen als in andere. „Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Invest und Wettbewerb im Bereich VDSL zu verteuern und so indirekt Geschäftsmodelle zu schützen, die in einigen lukrativen Metropolen Glasfasernetze ausrollen. Eine wettbewerbsneutrale Entscheidung hätte auch dort einen Glasfaserausbau beschleunigt, wo nach Auffassung des WIK-Instituts rund Dreiviertel der Bevölkerung davon profitieren könnten, da die Erschließung der Schaltkästen mit Glasfasern in vielen Fällen einen wirtschaftlich sinnvollen Zwischenschritt zu Erschließung von Gebäuden mit Glasfasern (FTTH) ist“, sagt  der VATM-Geschäftsführer.</p>
<p>„Das jetzige Vorgehen unterstützt auch nicht die Breitbandstrategie der Bundesregierung“, unterstreicht Grützner: „Investoren werden sich in Deutschland nur sicher fühlen, wenn sich die Regulierungsbehörde wettbewerbsneutral verhält und nicht selbst von Entscheidung zu Entscheidung Anreizpolitik für oder gegen Investoren macht.“</p>
<p>Sehr kritisch sei außerdem unter anderem die Vielzahl der Preispositionen zu sehen, die die Telekom bis Ende November 2010 nach Aufwand berechnen darf. Grützner: „Dies erschwert die Planungen der Unternehmen, die in Glasfaser investieren wollen und gibt der DTAG einen großen Spielraum, den Zugang weiter zu verteuern. Zudem hätten aus unserer Sicht die Bundesnetzagentur schon jetzt Pauschalen festlegen können, da die Telekom nach drei Jahren VDSL-Ausbau und Pilotprojekten mit Wettbewerbern bereits über ausreichend viele Erfahrungswerte verfügt.“</p>
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		<title>Die Telekom erzielt Teilerfolg im VDSL-Streit</title>
		<link>http://www.fastpath.de/die-telekom-erzielt-teilerfolg-im-vdsl-streit-2124/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:52:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Klage der Deutschen Telekom AG (DT AG) gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise stattgegeben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Festnetz der DT AG gehört das sog. Teilnehmeranschlussnetz, das herkömmlich aus Kupferdraht besteht und die bundesweit ca. 39 Millionen Endkundenanschlüsse über rund 300 000 Kabelverzweiger mit den etwa 8 000 Hauptverteilern verbindet. Die DT AG ist aufgrund ihrer markmächtigen Stellung verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zum Teilnehmeranschlussnetz zu gewähren; die Schnittstelle für den Zugang ist üblicherweise der Hauptverteiler.</p>
<p>Seit dem Jahr 2006 baut die DT AG ihr Anschlussnetz zur Erzielung besonders hoher Datenübertragungsraten nach dem VDSL-Standard aus. Dabei ist es aus technischen Gründen notwendig, die bisher in den Hauptverteilern installierte Übertragungstechnik näher an die Endkundenanschlüsse heranzuführen, also in den Kabelverzweigern unterzubringen; Hauptverteiler und Kabelverzweiger werden mit Glasfaserleitungen verbunden. Vor diesem Hintergrund verpflichtete die Bundesnetzagentur die Klägerin u.a., ihren Wettbewerbern Zugang zu den Kabelverzweigern sowie zu den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern bzw., soweit ausreichende Kabelkanäle im Einzelfall nicht zur Verfügung stehen, Zugang zu unbeschalteter Glasfaser zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern zu gewähren. Die DT AG hielt die neu auferlegten Verpflichtungen in Anbetracht der von ihr im Zusammenhang mit dem VDSL-Ausbau eingegangenen Investitionsrisiken für unverhältnismäßig.</p>
<p>Die Klage der DT AG wurde vom Verwaltungsgericht Köln im Wesentlichen abgewiesen. Ihre Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte zum Teil Erfolg. In Bezug auf den Zugang zu den Kabelverzweigern und den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesnetzagentur verfolgte Regulierungskonzept. Durch die Möglichkeit, die Kabelverzweiger von den Hauptverteilern aus mit eigenen Glasfaserkabeln zu erschließen und mit eigener Übertragungstechnik auszurüsten, können einerseits die Wettbewerber mit zumutbarem Aufwand eine eigene Infrastruktur aufbauen und sich aus der technischen Abhängigkeit von der DT AG lösen. Andererseits bleiben die eigentlichen Netzkomponenten des von der DT AG mit hohem Investitionsaufwand errichteten VDSL-Netzes von dem Regulierungseingriff unberührt. Allerdings hat die Bundesnetzagentur nicht hinreichend begründet, dass der den Wettbewerbern unter bestimmten Voraussetzungen eröffnete Zugriff auf die von der DT AG im Zuge ihres VDSL-Ausbaus zwischen dem Hauptverteiler und den Kabelverzweigern verlegten Glasfaserleitungen gerechtfertigt ist. Diese Verpflichtung wurde deshalb vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.</p>
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		<title>Die Telekom nennt Entgelte für das schnelle Glasfasernetz</title>
		<link>http://www.fastpath.de/die-telekom-nennt-entgelte-fuer-das-schnelle-glasfasernetz-2052/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 10:37:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Deutsche Telekom hat bei der Bundesnetzagentur die Anordnung der Entgelte für die Nutzung von drei Bausteinen ihrer Glasfaserinfrastruktur beantragt. Den Zugang im Multifunktionsgehäuse bietet der Konzern dabei zu einem monatlichen Einheitspreis an. Telekommunikationsunternehmen, die Einbauplätze im Multifunktionsgehäuse nutzen, zahlen einen entsprechenden Anteil am Einheitspreis.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Niek Jan van Damme, Vorstand Deutschland: &#8220;Wir haben ein einfaches, transparentes und faires Preismodell entwickelt. Das erleichtert unseren Wettbewerbern die Kalkulationen für ihre Breitbandinvestitionen. Deutschland braucht zweifellos mehr Glasfaserinfrastruktur, die jedoch auch durch die Wettbewerber aufgebaut werden muss.&#8221;</p>
<p>Die Bundesnetzagentur hatte im Dezember festgelegt, wie die Vorleistungsprodukte aussehen müssen, daran hat sich die Deutsche Telekom (<a href="/links/?nr=15"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="www.t-home.de"  >www.t-home.de</a>) bei ihrer Preiskalkulation orientiert. Die Preise im Einzelnen:</p>
<p>Überlassung für den Zugang im Multifunktionsgehäuse: Der Preis pro Monat beträgt insgesamt 173,32 Euro. Dieser Preis wird durch die Anzahl der Einbauplätze geteilt, die von Telekommunikationsunternehmen genutzt werden (inklusive Deutsche Telekom). Maximal gibt es vier Einbauplätze pro Multifunktionsgehäuse.</p>
<p>Überlassung für den Zugang zu Kabelkanalanlagen: Monatlich 43 Cent pro genutztem Meter für ein Viertelrohr.</p>
<p>Überlassung für den Zugang zu unbeschalteten Glasfasern: Nutzung von zwei Fasern für eine Strecke ab dem Hauptverteiler pauschal 353,96 Euro pro Monat.</p>
<p>&#8220;Entscheidend wird am Ende sein, dass die Preisgestaltung der Bundesnetzagentur noch ausreichend Anreize für den weiteren Netzausbau setzt. Kein Unternehmen wird in zusätzliche Infrastruktur investieren, wenn die Nutzung unserer Netze zu billig ist. Durch zu niedrige Entgelte würde zudem auch die Glasfaserinfrastruktur entwertet, die von mittelständischen Unternehmen bereits errichtet wurde&#8221;, so van Damme.</p>
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		<title>Die Telekom investiert in Breitbandausbau auf dem Land</title>
		<link>http://www.fastpath.de/die-telekom-investiert-in-breitbandausbau-auf-dem-land-2007/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 12:27:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Deutsche Telekom hat im vergangenen Jahr bundesweit 720 Kooperationen mit Kommunen für den Breitbandausbau vereinbart. Weitere 50 Verträge liegen derzeit noch zur Unterschrift bei Gemeinden vor. Durch die Kooperationen sowie Kapazitätserweiterungen und Regelausbau können rund 300.000 Haushalte zusätzlich schnelle Internetanschlüsse nutzen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch bedingt durch die Förderprogramme des Bundes und der Länder ist das Interesse der Gemeinden am Breitbandinternet weiterhin sehr hoch: Allein bei der Deutschen Telekom (<a href="/links/?nr=15"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="www.t-home.de"  >www.t-home.de</a>) gab es 2009 rund 9000 konkrete Anfragen. &#8220;Wir werden auch 2010 weiter gezielt in ländliche Gebiete investieren und planen, ähnlich viele Kooperationen zu vereinbaren wie im Vorjahr&#8221;, betont Niek Jan van Damme, Vorstand Deutschland der Deutschen Telekom. Van Damme: &#8220;Wir halten unsere Zusagen und unterstützen das Ziel der Bundesregierung, den Breitbandausbau in Deutschland weiter zu forcieren.&#8221; Allerdings könne die Deutsche Telekom bei einem Marktanteil von rund 50 Prozent nicht alleine 100 Prozent des Netzes ausbauen. Die Deutsche Telekom begrüßt deshalb, wenn auch Wettbewerber ihre Anstrengungen verstärken.</p>
<h2>Breitbandinternet über UMTS als Alternative</h2>
<p>Um mehr Gemeinden Breitbandanbindungen zu ermöglichen, setzt der Konzern in Zukunft zudem verstärkt auf einen kombinierten Technologieansatz: &#8220;Wo der Ausbau über Festnetz zu teuer ist, prüfen wir Mobilfunk- oder Richtfunklösungen, um den Bürgern über alternative Technologien schnelle Internetanbindungen bieten zu können&#8221;, erläutert Ulrich Adams, Vorstandsbeauftragter für den Breitbandausbau in Deutschland. So sind über HSPA im Mobilfunk Übertragungsraten von bis zu 7,2 Mbit/s möglich.</p>
<p>Insgesamt hat die Deutsche Telekom bereits mehr als 1200 Kooperationen vereinbart. Damit setzt sich der Konzern dafür ein, dass die digitale Spaltung zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten verhindert wird. Wo der Breitbandausbau aufgrund niedriger Kundenpotenziale und hoher Ausbaukosten mit Verlusten verbunden wäre, macht der Konzern den Gemeinden die Kosten transparent und bietet ihnen Kooperationen an. Die Kommunen können sich dann auf unterschiedliche Weise am Ausbau beteiligen und so die Kostenlücke decken: Beispielsweise indem sie eventuell vorhandene Kabelkanalanlagen oder Leerrohre zur Verfügung stellen oder die nötigen Tiefbaumaßnahmen übernehmen. Alternativ sind finanzielle Zuschüsse möglich. Haupttreiber der Kosten sind die Tiefbauarbeiten, die bis zu 50.000 Euro pro Kilometer betragen.</p>
<h2>Breitbandausbau: Wie weit die Telekom bisher gekommen ist?</h2>
<p>Die Deutsche Telekom hat seit 1999 rund zehn Milliarden Euro in die moderne Breitbandinfrastruktur investiert. Rund 96 Prozent ihrer Kunden können über das Festnetz Übertragungsraten von mindestens 384 Kbit/s nutzen. 50 Städte hat die Deutsche Telekom mit VDSL ausgestattet, was Übertragungsraten von bis zu 50 Mbit/s ermöglicht. Der Konzern investiert auch in eine Bandbreitenerhöhung des klassischen DSL auf bis zu 16 MBit/s. Mehr als 1000 Städte wurden mit der Technologie ADSL2+ aufgerüstet.</p>
<p>Laut Jahresbericht der Bundesnetzagentur nutzen inzwischen 60 Prozent der Haushalte in Deutschland einen Breitbandanschluss &#8211; das ist deutlich mehr als in anderen Flächenländern der EU. Im ersten Halbjahr 2009 gab es insgesamt 24,1 Millionen Breitbandanschlüsse. Davon waren gut 91 Prozent DSL-Anschlüsse.</p>
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		<title>VDSL Ausbau: Telekom muss Verteiler öffnen</title>
		<link>http://www.fastpath.de/vdsl-ausbau-telekom-muss-verteiler-oeffnen-1877/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 14:49:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DTAG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte der Vodafone AG &#038; Co. KG (Vodafone) bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der DT AG und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu sog. Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die DT AG im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der DTAG. Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen, wie die DTAG dies auch im Rahmen ihres VDSL Ausbaus bereits realisiert hat.</p>
<p>In der Anordnungsentscheidung zwischen der DTAG und <a href="/dsl-anbieter/vodafone/"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="Vodafone"  >Vodafone</a> werden die konkreten technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die DTAG  Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der DTAG einbauen. Hierzu muss diese den Wettwerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen gestatten. Ferner muss die DTAG den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides war von der DTAG im Vorfeld abgelehnt worden.</p>
<p>Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: &#8220;Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer. Für die Entscheidung haben wir sehr detaillierte Ermittlungen angestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die bei den Verhandlungen über freiwillige Vereinbarungen und auch im Vorfeld der Entscheidung immer wieder adressierten Probleme und Hindernisse entweder nicht vorhanden oder aber lösbar waren. Ferner mussten wir zum Teil deutlich gegenläufige unternehmerische und öffentliche Belange gegeneinander abwägen. Damit hat die Bundesnetzagentur innerhalb eines nur viermonatigen Beschlusskammerverfahrens nunmehr Regelungen festgelegt, auf die sich die Marktakteure in langen Verhandlungen offenbar nicht freiwillig einigen konnten oder<br />
wollten.&#8221;</p>
<p>&#8220;Die Bundesnetzagentur erweist sich mit dieser Entscheidung einmal mehr als ein wesentlicher Treiber für den Breitbandausbau in Deutschland und wird damit ihrer Verantwortung gerecht, durch Regulierung im Interesse der Endkunden für mehr Wettbewerb zu sorgen. Die jetzt im Verhältnis zwischen der Deutschen Telekom und Vodafone festgelegten Regelungen haben Pilotcharakter für andere noch laufende Regulierungsverfahren. Ich hoffe, dass auf Basis unserer Entscheidung künftig auch freiwillige Vereinbarungen geschlossen werden. Für die Investitionspläne zahlreicher Unternehmen besteht jetzt Klarheit, und ich hoffe, dass die Ausbauabsichten der Wettbewerber jetzt auch zügig umgesetzt werden&#8221;, betonte Kurth.</p>
<p>Bereits in einer Entscheidung vom Sommer 2007 war die DTAG grundsätzlich dazu verpflichtet worden, künftig ihre Kabelkanäle zwischen den Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber zu öffnen und für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen Gründen oder aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, den Wettbewerbern Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren. Ferner war in jener Entscheidung klargestellt worden, dass die DTAG auch Zugang in ihre Kabelverzweiger gewähren muss. Die hiergegen gerichtete Klage der DTAG ist bisher erfolglos geblieben.</p>
<p>Die Entgelte, welche Vodafone für die Inanspruchnahme der nunmehr angeordneten Zugangsleistungen an die DTAG zu entrichten hat, werden in einem gesonderten Entgeltregulierungsverfahren anhand der kosteneffizienten Leistungsbereitstellung festgelegt. Dieser Entgeltmaßstab war ebenfalls bereits in der Mitte 2007 ergangenen Regulierungsverfügung vorgegeben worden.</p>
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		<title>DSL Ausbau: Telekom muss Schaltverteiler öffnen</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 16:17:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anschluss]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesnetzagentur]]></category>
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		<description><![CDATA[„Mit seiner Entscheidung zu den Schaltverteilern hat das Verwaltungsgericht Köln den Weg für den Breitbandausbau auf dem Lande weiter geebnet“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil der Kölner Kammer im Eilverfahren. Sie hat einen Antrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur zurückgewiesen, nach der die DTAG den Wettbewerbern so genannte Schaltverteiler zur Verfügung stellen muss. Bei den Schaltverteilern handelt es sich um einen neuen Zugangspunkt zum Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Damit ist jetzt eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar. Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen, unabhängig von einem möglichen Hauptsacheverfahren“, betont Grützner. „So können die Wettbewerber endlich einen wichtigen Bestandteil der Breitbandinitiative nutzen und die Schließung der weißen Flecken weiter vorantreiben.“</p>
<p>Nach der Anordnung der Regulierungsbehörde im März dieses Jahres hatte die DTAG die Entscheidung zunächst grundsätzlich begrüßt und sogar als wichtige Investitionsmöglichkeit für die Wettbewerber gelobt. Dann verweigerte sie jedoch den interessierten Wettbewerber-Unternehmen einen Vertragsabschluss und ging gerichtlich gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur vor.</p>
<p>„In letzter Sekunde wollte die DTAG so verhindern, dass die Wettbewerber diesen neuen sinnvollen und wirtschaftlichen Zugangspunkt zum Netz nutzen, um bisher nicht oder nur unzureichend versorgte ländliche Gebiete an das schnelle Internet anzuschließen“, so Grützner. Die Verweigerungshaltung der Telekom bei den Schaltverteilern habe gerade dort, wo technisch sogar ein breitbandiger Festnetzanschluss auf dem Land realisierbar wäre, schwer geschadet.</p>
<p>„Zahlreiche Unternehmen warten jetzt nur auf den Startschuss, mit den neuen Schaltverteilern loslegen zu können. Sobald die Gründe für die Entscheidung des VG Köln vorliegen, wird der VATM eine eigene Arbeitsgruppe zum Thema Schaltverteiler einrichten. Wir werden alles daran setzen, den Breitbandausbau per Funk, aber auch per Festnetz auf dem Lande weiter voranzubringen“, kündigt der VATM-Geschäftsführer an.</p>
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		<title>Netzagentur gegen regionale DSL-Regulierung</title>
		<link>http://www.fastpath.de/netzagentur-gegen-regionale-dsl-regulierung-1521/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Oct 2009 13:39:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) veröffentlicht. Danach ist weiter von einem einheitlichen bundesweiten Markt für Breitbandanschlüsse auszugehen. Außerdem stellte die Behörde klar, dass die von ihr betrachteten Märkte auch die VDSL-Infrastruktur umfassen. Damit werden jetzt auch Hochgeschwindigkeitszugänge vollständig dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse zugeordnet und unterliegen grundsätzlich der Regulierung. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Sicherung der Vielfalt im deutschen Telekommunikationsmarkt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Die Definition von regionalen Märkten mit unterschiedlichen regulatorischen Standards hätte der Telekom erhebliche Spielräume für Quersubventionierungen und strategische Preissetzung ermöglicht“, führt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus. „Die Bundesnetzagentur sorgt mit ihrer heutigen Ankündigung für Transparenz und Fairness im Wettbewerb der Breitbandanbieter.“</p>
<p>In einer bereits im Herbst 2008 durchgeführten Anhörung hatten sich die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG geschlossen gegen einen regionalisierten Regulierungsansatz ausgesprochen. Dabei waren erhebliche Bedenken bezüglich der Auswirkungen einer Regionalisierung auf den Breitbandwettbewerb laut geworden. Besonders auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung, etwa bei der Abgrenzung regionaler Märkte.</p>
<p>Die Bundesnetzagentur hat sich ferner dafür ausgesprochen, die Entgelte für den Bitstromzugang künftig nicht mehr vorab zu genehmigen, sondern lediglich einer nachträglichen Kontrolle zu unterziehen. „Unabhängig vom Verfahren ist entscheidend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgeltes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achtet, um Investitionen in eine moderne Breitbandzugangsinfrastruktur nicht zu gefährden“,sagt Albers.</p>
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		<title>Telekom scheitert mit Entgeltanträgen zum Breitbandausbau</title>
		<link>http://www.fastpath.de/telekom-scheitert-mit-entgeltantraegen-zum-breitbandausbau-1454/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 11:21:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Beate</dc:creator>
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		<description><![CDATA[„Die Deutsche Telekom AG hat mit ihren Entgeltanträgen versucht, nach anderthalb Jahren Verhandlungen über den VDSL-Zugang mit den Wettbewerbern einseitig die Festlegung von Zugangsbedingungen zu ihren Gunsten zu erzwingen. Die Anträge auf eine Preisfestsetzung für Produkte, die für einen fairen Wettbewerb völlig unzureichend gewesen wären, dienten lediglich dem Zweck, den Wettbewerb vom weiteren Breitbandausbau auszuschließen“, begrüßte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heute bekannt gewordene Ablehnung der DTAG-Entgeltanträge für VDSL-Vorleistungsprodukte durch die Bundesnetzagentur.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unmittelbar nach der Ankündigung der Telekom im August, die Verhandlungen mit den Wettbewerbern faktisch zu beenden und Entgeltanträge stellen zu wollen, hatte der VATM auf die weitreichenden negativen Folgen für den weiteren Breitbandausbau in Deutschland hingewiesen. Das Mitgliedsunternehmen <a href="/dsl-anbieter/vodafone/"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="Vodafone"  >Vodafone</a> AG &amp; Co. KG hatte daraufhin einen eigenen Antrag auf Zugangsleistungen gestellt. Auch die Telefónica <a href="/dsl-anbieter/o2/"  class="alinks_links" onclick="return alinks_click(this);" title="o2"  >o2</a> Germany GmbH &amp; Co. OHG  und die Hansenet Telekommunikation GmbH reichten entsprechende Anträge ein, um zum Beispiel den längst vom Regulierer vorgeschriebenen Zugang im Kabelverzweiger, die marktgerechte Nutzung von Leerrohren und eine kundenfreundliche Servicequalität vertraglich abzusichern.</p>
<p>„Wir sind sehr froh, dass nun zunächst über wettbewerbskonforme Zugangsleistungen entschieden werden kann, bevor Preise festgelegt werden“, sagt Grützner. „Wir werden in einem geordneten Verfahren vor der Bundesnetzagentur technisch und wirtschaftlich sinnvolle Leistungspakete in einem Standardvertrag vereinbaren können. Bei der Preisfestsetzung wird es darauf ankommen, dass die Investitionen aller Unternehmen – selbstverständlich auch der Telekom – berücksichtigt werden. Da die Investitionen von der DTAG und den Wettbewerbsunternehmen etwa je zur Hälfte getragen werden, müssen wir Vertrauen für alle Marktteilnehmer und Investoren schaffen. Viele VATM-Mitglieder bauen selbst Breitbandnetze aus und sind in Zukunft sowohl Nachfrager als auch Anbieter solcher Netzzugänge“, betont der VATM-Geschäftsführer.</p>
<p>„Wir brauchen aber auch Planungssicherheit für all jene Diensteanbieter, die letztlich für die Auslastung der Netze und die Vielfalt der Endkundenangebote eine unverzichtbare Rolle spielen. Nur bei der richtigen Mischung von Unternehmen, die in moderne Netze investieren, und Marktteilnehmern, die innovative Dienstleistungen anbieten, kann das Internet der Zukunft ein Erfolg für den Wirtschaftsstandort Deutschland werden“, unterstreicht Grützner.</p>
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