NetCologne und die Telekom wollen sich in Zukunft die gegenseitige Netznutzung für schnelle Internetanschlüsse ermöglichen. Darauf haben sich beide Unternehmen geeinigt. Die Telekom will dafür die Glasfaseranschlüsse von NetCologne nutzen, die bis zu den Häusern reichen (Fibre to the Building, FttB).
Nur wenige Wochen nach Abschluss der bislang größten deutschen Frequenzversteigerung startet die Deutsche Telekom in diesem Sommer den Netzausbau im Mobilfunk mit der neuen Mobilfunktechnologie LTE (Long Term Evolution). Sie soll den Kunden eine noch bessere Breitbandversorgung ermöglichen. Zudem trägt sie dazu bei, bisher unterversorgte Gemeinden in Deutschland, sogenannte weiße Flecken, an das schnelle Internet anzuschließen. Der Netzaufbau der neuen Mobilfunktechnologie LTE startet im Osten.
Enttäuschung und Verwunderung hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Entgelte für Zugangselemente zum VDSL-Netz der Deutschen Telekom AG beim VATM ausgelöst. „Die zuständige Beschlusskammer hat die von der Telekom beantragten Mondpreise erheblich gekürzt, dennoch liegen die Entgelte immer noch deutlich zu hoch“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Klage der Deutschen Telekom AG (DT AG) gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise stattgegeben.
Die Deutsche Telekom hat bei der Bundesnetzagentur die Anordnung der Entgelte für die Nutzung von drei Bausteinen ihrer Glasfaserinfrastruktur beantragt. Den Zugang im Multifunktionsgehäuse bietet der Konzern dabei zu einem monatlichen Einheitspreis an. Telekommunikationsunternehmen, die Einbauplätze im Multifunktionsgehäuse nutzen, zahlen einen entsprechenden Anteil am Einheitspreis.
Die Deutsche Telekom hat im vergangenen Jahr bundesweit 720 Kooperationen mit Kommunen für den Breitbandausbau vereinbart. Weitere 50 Verträge liegen derzeit noch zur Unterschrift bei Gemeinden vor. Durch die Kooperationen sowie Kapazitätserweiterungen und Regelausbau können rund 300.000 Haushalte zusätzlich schnelle Internetanschlüsse nutzen.
Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DTAG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte der Vodafone AG & Co. KG (Vodafone) bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der DT AG und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt.
„Mit seiner Entscheidung zu den Schaltverteilern hat das Verwaltungsgericht Köln den Weg für den Breitbandausbau auf dem Lande weiter geebnet“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil der Kölner Kammer im Eilverfahren. Sie hat einen Antrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur zurückgewiesen, nach der die DTAG den Wettbewerbern so genannte Schaltverteiler zur Verfügung stellen muss. Bei den Schaltverteilern handelt es sich um einen neuen Zugangspunkt zum Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger.
Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) veröffentlicht. Danach ist weiter von einem einheitlichen bundesweiten Markt für Breitbandanschlüsse auszugehen. Außerdem stellte die Behörde klar, dass die von ihr betrachteten Märkte auch die VDSL-Infrastruktur umfassen. Damit werden jetzt auch Hochgeschwindigkeitszugänge vollständig dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse zugeordnet und unterliegen grundsätzlich der Regulierung. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Sicherung der Vielfalt im deutschen Telekommunikationsmarkt.
„Die Deutsche Telekom AG hat mit ihren Entgeltanträgen versucht, nach anderthalb Jahren Verhandlungen über den VDSL-Zugang mit den Wettbewerbern einseitig die Festlegung von Zugangsbedingungen zu ihren Gunsten zu erzwingen. Die Anträge auf eine Preisfestsetzung für Produkte, die für einen fairen Wettbewerb völlig unzureichend gewesen wären, dienten lediglich dem Zweck, den Wettbewerb vom weiteren Breitbandausbau auszuschließen“, begrüßte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heute bekannt gewordene Ablehnung der DTAG-Entgeltanträge für VDSL-Vorleistungsprodukte durch die Bundesnetzagentur.