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Fastpath beim DSL Wechsel (Umzug, Providerwechsel…)

Was passiert, wenn ich den DSL-Anschluss wechseln möchte?

Wenn Sie auf einen anderen Anschluss upgraden möchten, beispielsweise von DSL 1000 auf DSL 6000 oder von DSL 6000 auf DSL 16.000 etc., dann müssen Sie in der Regel auch Fastpath neu beantragen. Bei den meisten Anbietern ist es aber im 16 Mbit/s Zugang bereits inklusive.

Gleiches gilt für Downgrades: Wenn Sie von DSL 6000 auf DSL 2000 oder DSL 6000 auf DSL 2000 wechseln möchten, dann müssen Sie Fastpath ebenfalls neu beantragen.

In diesen Fällen muss der Anbieter Ihrer Leitung den Anschluss neu konfigurierien. Das heißt, dass Sie auch die Bereitstellungsgebühr erneut bezahlen müssen.




Was passiert mit Fastpath bei einem Umzug?

Wenn Sie umziehen, dann müssen Sie sowohl Ihren DSL-Anschluss als auch die Fastpath-Option neu beauftragen. Da Sie beide Leistungen de facto neu beantragen, fallen auch die entsprechenden einmaligen Bereitstellungskosten an.

Weder die DSL-Leitung noch Fastpath können “mit Ihnen” umziehen. Beide Leistungen sind - ebenso wie der Telefonanschluss - am alten Wohnort zu kündigen und am künftigen Wohnort erneut zu beantragen.

Voraussetzung für die Freischaltung von DSL und Fastpath ist, dass beides am neuen Wohnort verfügbar bzw. die Leitungsqualität von ausreichender Qualität ist. Denn nicht an jedem DSL-Anschluss bzw. nicht mit jeder DSL-Anschlussgeschwindigkeit ist auch Fastpath verfügbar.

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